Nach der Ankündigung der Ampelregierung zur Einführung einer sogenannten Plastikabgabe zur Deckung des Haushaltslochs warnen die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien vor einer Mehrbelastung von Wirtschaft und Verbrauchern und weisen auf die negativen ökologischen Folgen einer solchen Abgabe hin.
Unverständlich ist für die Branche, dass neben der Einweg-Kunststoff-Sonderabgabe, die ab 2024 eingeführt wird, nun noch eine weitere Abgabe auf Kunststoffverpackungen gezahlt werden soll. „In Deutschland leisten die Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen mit den Entgelten für die dualen Systeme bereits einen wesentlichen finanziellen Beitrag, um das Recycling von Kunststoffverpackungen zu fördern. Hinzu kommt ein äußerst effektives Sammelsystem für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen sowie ab nächstem Jahr die Einweg-Kunststoff-Abgabe“, erläutert Engelmann und erklärt, dass für weitere Belastungen bei den Unternehmen kein Spielraum mehr besteht.
Falsche ökologische Lenkungswirkung hin zu mehr schlecht recycelbaren Papier-Verbundverpackungen
Die Branche schlägt stattdessen vor, schlecht recycelbare Verpackungen materialneutral finanziell stärker zu belasten.
„Deutschland braucht stärkere finanzielle Instrumente zur Förderung gut recycelbarer Verpackungen“, erklärt Schmidt. „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Fondmodell für eine Staffelung der Lizenzabgaben an die dualen Systeme nach ökologischen Kriterien ist die beste Möglichkeit, finanziell wirksam und ökologisch sinnvoll den Verpackungsmarkt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.“, so Schmidt.
Die IK kritisiert auch die Begründung der Plastikabgabe. „Die Bundesregierung tut so, als müsste die sogenannte EU-Plastikabgabe auf die Unternehmen umgelegt werden. Das ist grob irreführend“, erläutert Engelmann und verweist darauf hin, dass es sich bei der EU-Plastikabgabe lediglich um eine Methode zur Berechnung des Beitrags der Mitgliedstaaten an die EU handelt. „Die EU-Mitgliedsbeiträge wurden nach dem Brexit erhöht, um das Loch im EU-Haushalt zu decken. Die zusätzlichen Gelder aus diesem sog. EU-Eigenmittel fließen aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten ohne Zweckbindung in den allgemeinen EU-Haushalt. Eine „Umlage“ dieser zusätzlichen Beiträge an die EU ist nicht erforderlich. Außerdem ist nicht ersichtlich, warum die Unternehmen, die Kunststoffverpackungen herstellen oder nutzen, für die Folgen des Brexit im EU-Haushalt und der verfassungswidrigen Haushaltsführung der Bundesregierung haften sollen“, so Engelmann.